Barrierefreiheit im Fernbus

Barrierefreiheit im FernbusNoch bevor die Liberalisierung des Fernbus-Markts in Deutschland im Jahr 2013 in Kraft trat, wurde die Frage nach der Barrierefreiheit im neuen günstigen Verkehrsmittel aufgegriffen. Um klare Linien zu definieren, erweiterte man das Personenbeförderungsgesetz und schuf damit rechtliche Rahmenbedingungen für die junge Branche. Ziel war es, den Fernbus allen interessierten Kunden zugänglich zu machen. Die Gesetzesnovellierung sah eine zweistufige Übergangsphase vor, um den Fernbus-Anbietern die Chance zu geben, sich zunächst auf dem Markt zu etablieren. Die erste Frist ist nun abgelaufen: Seit dem 1. Januar 2016 müssen offiziell alle Neufahrzeuge mit zwei Rollstuhlstellplätzen ausgestattet sein. Ab 2020 wird diese Regelung auf alle Fahrzeuge ausgeweitet.

Ein Fernbus für Alle

EU-Vorschrift und Personenbeförderungsgesetz
Der Status Quo: Hürden für behinderte Fahrgäste
Begleitpersonen, Blindenführhunde und Nachteilsausgleich durch Behindertenrabatt
Barrierefreiheit in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln: Deutsche Bahn
Ein Blick über den Tellerrand: Barrierefreiheit international
 

EU-Vorschrift und Personenbeförderungsgesetz

Als erste grobe Richtlinie für Betreiber von öffentlichem Personenverkehr gilt die EU-Vorschrift 181/2011, die als Mindestanforderung zu verstehen ist. Die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU sind dazu aufgefordert, darüber hinaus selbst für rechtliche Rahmenbedingungen zu sorgen. In Einklang mit dem Diskriminierungsverbot sieht die EU-Vorschrift vor, dass alle Kunden in gleicher Weise von den Dienstleistungen der Verkehrsbetreiber Gebrauch machen können. Zusätzliche Gebühren für den Transport eines behinderten Fahrgastes werden darin explizit ausgeschlossen. Die Vorschrift empfiehlt sowohl den Kommunen als auch den Transportunternehmen, bei der Gestaltung der Infrastruktur oder der Anschaffung von Neufahrzeugen auf Barrierefreiheit zu achten. Offiziell rechtskräftig ist die Verordnung auf grenzüberschreitenden Fernbus-Linien, die zum Großteil durch Mitgliedsstaaten der EU verlaufen.

Um – wie empfohlen – einen Schritt weiter zu gehen und eigene Richtlinien zu schaffen, wurde in Deutschland im Jahr 2012 das Personenbeförderungsgesetz um einige Paragraphen erweitert. In zwei Phasen sollen Fernbusse so möglichst allen Kunden zugänglich gemacht werden. Die erste Frist lief am 1. Januar 2016 ab: Seitdem müssen alle Neufahrzeuge der Fernbus-Anbieter barrierefrei sein. Ab dem 1. Januar 2020 greift diese Vorschrift für alle Fernbusse auf Deutschlands Straßen. Zwar geht die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes über die EU-Vorschrift hinaus, doch wird weitläufig bemängelt, dass es an klaren Definitionen fehlt. Das Gesetz verlangt zwar zwei Rollstuhlstellplätze pro Fahrzeug, doch wird die Beschaffenheit der Sanitäranlagen oder der Zugang zum Fahrgastraum nicht deutlich beschrieben. Häufig sind die Toiletten nicht ebenerdig und daher nicht problemlos zugänglich. In solchen Fällen bieten Anbieter meist an, auf Wunsch an geeigneten Raststätten zu halten.

Der Status Quo: Hürden für behinderte Fahrgäste

Fernbus-Reisen für behinderte FahrgästeFernbus-Reisen quer durch Deutschland und Europa sind zwar auch für behinderte Fahrgäste möglich, doch gilt es, sich vorher genau zu informieren. Unklare Gesetzestexte und mehrjährige Übergangsphasen führen dazu, dass jeder Fernbus-Anbieter aktuell unterschiedlich mit der Beförderung von behinderten Fahrgästen umgeht. Einige Busunternehmen betreiben eine barrierefreie Flotte, in der jedes Fahrzeug über einen Rollstuhlstellplatz verfügt. Andere Anbieter werben mit einem barrierefreien Gesamtnetz: Dabei ist nicht jedes Fahrzeug rollstuhlgerecht ausgestattet. Wird die Fahrt einige Tage im Voraus angemeldet, garantiert der Anbieter aber, ein Fahrzeug mit Rollstuhlstellplatz auf der gewünschten Fahrt einzusetzen. Bei FlixBus müssen sich Fahrgäste aktuell im Voraus erkundigen, ob die Fahrt im eigenen Rollstuhl auf der jeweiligen Strecke möglich ist. Dies sollte idealerweise zwei Wochen, spätestens jedoch sieben Tage vor der Buchung beziehungsweise Abfahrt geschehen. Bei BlaBlaBus muss dies drei Werktage vor Abfahrt geschehen.

Ein weiteres Problem besteht in der Kompatibilität der Rollstühle mit den dafür vorgesehenen Anbringungen im Fernbus. Rollstühle müssen bestimmte DIN-Normen erfüllen, um für den Transport im Fernbus zugelassen zu sein. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) geht davon aus, dass lediglich 20 Prozent der Rollstühle in Deutschland diese Auflagen erfüllen. Erneut resultiert dies für behinderte Fahrgäste in einem nötigen Plus an Recherchezeit, da zuvor bei den jeweiligen Fernbus-Anbietern Auskunft über technische Details eingeholt werden muss.

Bei FlixBus gelten beispielsweise die folgenden Voraussetzungen für die Mitnahme im Rollstuhl:

  • Der Rollstuhl muss den Normen DIN EN 12183 oder DIN EN 12184 entsprechen.
  • Der Rollstuhl muss über ein Rückhaltesystem gemäß DIN 75078-2 verfügen.
  • Folgende Maße dürfen nicht überschritten werden: Breite max. 80 cm x Länge max. 120 cm
  • Das Gesamtgewicht darf 250 kg nicht überschreiten.

Der Mehraufwand vor der Buchung geht für behinderte Fahrgäste aktuell noch mit weiteren, infrastrukturellen Hürden einher. Nur sehr wenige Busbahnhöfe und Haltestellen sind barrierefrei ausgestattet und erschweren die Reise dadurch bereits vor dem Einstieg in den Fernbus. Taktile Leitsysteme für Sehbehinderte oder stufenlose Zugänge sind eher Ausnahme als Regel. Nur sehr wenige Busbahnhöfe in Deutschland sind barrierefrei ausgestattet, darunter Hamburg, Hannover und der Stuttgart Airport Busterminal (SAB). Zum Vergleich: In Rumänien finden sich mehr als 80 als barrierefrei eingestufte Haltestellen.

Der Ist-Zustand: Die Regelungen der einzelnen Fernbus-Anbieter

Fernbus-AnbieterBeförderung im eigenen RollstuhlRabattVorbuchungsfristen
BlaBlaBusauf ausgewählten Linien3 Werktage vor Abfahrt
Eurolines50 % (auf nationalen und grenzüberschreitenden Linien)
FlixBusauf ausgewählten Linien2 Wochen bis 7 Tage vor Abfahrt
IC Busauf ausgewählten Linien100% (Anforderungen gemäß § 145 SGB IX)7 Tage vor Abfahrt
Regiojet

Begleitpersonen, Blindenführhunde und Nachteilsausgleich durch Behindertenrabatt

Den Mehraufwand und die weiteren Hürden versuchen einige Fernbus-Anbieter dem gesetzlichen Nachteilsausgleich folgend durch Behindertenrabatte zu entschädigen. Eine Begleitperson dürfen Schwerbehinderte mit mindestens 50 GdB bei allen deutschen und zahlreichen internationalen Fernbus-Anbietern kostenlos mitnehmen. Der Sitzplatz für den Mitreisenden kann meist einfach während der Buchung reserviert werden. Ein Blindenführhund darf ausnahmslos bei allen Anbietern mit an Bord. Bei Eurolines, einem international agierenden Verband einzelner Busunternehmen, können die Bestimmungen je nach Linie abweichen: So dürfen sich Fahrgäste zwar innerhalb Deutschlands und auf grenzüberschreitenden Linien über einen Behindertenrabatt von 50 Prozent freuen, doch wird dieser nicht auf rein internationalen Linien gewährt. Selbiges gilt für die Begleitperson, die auf cross-border Verbindungen von weniger als 250 Kilometer Länge die Hälfte des regulären Fahrpreises zu entrichten hat. Keine Form von Rabatt gibt es beispielsweise bei FlixBus oder beim französischen Busunternehmen BlaBlaBus.

Gut zu wissen: Eine Begleitperson darf gemäß deutschem Gesetz dann kostenlos mitgenommen werden, wenn ein deutscher Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ vorgelegt wird.

Tipp: Die Meldestelle für Barrierefreie Fernlinienbusse

Die Meldestelle für Barrierefreie Fernlinienbusse wurde eingerichtet, um sowohl Fahrgästen als auch Fernbus-Anbietern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kunden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können hier Infos rund um das Thema Reisen mit dem Fernbus erhalten oder Beschwerden über nicht barrierefreie Fahrzeuge einreichen. Für die Busunternehmen und die Betreiber von Haltestellen hält die Meldestelle das nötige Informationsmaterial bereit, um Fahrzeuge wie Infrastruktur gemeinsam zu verbessern.

Kontakt:
Telefon: 030 814 5268-53 / Fax: 030 814 5268-52 / E-Mail: meldestelle(at)bsk-ev.org

 

Barrierefreiheit in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln: Deutsche Bahn

Kostenlos unterwegs sind behinderte Reisende seit September 2011 mit der Deutschen Bahn. Alle Nahverkehrszüge der Produktklasse C der DB Regio AG dürfen seitdem gemäß der Freifahrtregelung umsonst genutzt werden, die in § 145 ff. SGB IX verankert ist. Dazu zählen S-Bahnen, Regionalbahnen, der Regionalexpress sowie der Interregio-Express. Wer auch den Fernverkehr günstiger nutzen möchte, erhält die BahnCard 25 sowie die BahnCard 50 durch Vorlage des entsprechenden Behindertenausweises zum vergünstigten Preis. Möchte man als Reisender mit Behinderung die Deutsche Bahn nutzen, kann man die gewünschte Fahrt über den Mobilitätsservice des Unternehmens buchen. Benötigt man am Bahnhof Hilfe beim Ein- oder Ausstieg, kann diese bis spätestens einen Tag vor Abfahrt online bestellt werden. Laut Angaben der Bahn verfügen nahezu alle nationalen Bahnhöfe über Hublifte und Rampen, die Rollstuhlfahrern den einfachen Ein- und Ausstieg ermöglichen. Außerdem ist an rund 300 Bahnhöfen in Deutschland Personal verfügbar, das vor Ort helfen kann.

Ein Blick über den Tellerrand: Barrierefreiheit international

Barrierefreiheit InternationalTrotz der Übergangsphase von drei Jahren, wurde die schnelle Gesetzesänderung bezüglich der Barrierefreiheit auf dem deutschen Fernbus-Markt weitläufig als wegweisend begrüßt. Auch in anderen Ländern wie Spanien oder Italien, in denen der Fernbus schon länger liberalisiert ist, gibt es bestimmte Regelungen. So müssen beispielsweise Neufahrzeuge in Spanien bereits seit 2010 barrierefrei ausgestattet sein. In Realität sind allerdings nur wenige Fernbusse mit Rollstuhlstellplätzen und weiteren barrierefreien Merkmalen versehen. Ein ähnliches Bild zeichnet sich in Großbritannien ab: Hier müssen alle Neufahrzeuge bereits seit 2005 über Rollstuhlstellplätze und genau definierte weitere barrierefreie Merkmale verfügen. Zwar arbeiten Busunternehmen wie megabus und National Express mit barrierefreien Gesamtnetzen, doch bieten teils auch etablierte Anbieter wie Eurolines UK seinen Fahrgästen noch keine Mitnahmemöglichkeit im eigenen Rollstuhl an.

Begleitpersonen werden im europäischen Ausland – anders als in Deutschland – nur bei einigen Fernbus-Anbietern kostenlos befördert und auch der Behindertenrabatt ist ein Merkmal des deutschen Personenverkehrs. Aus diesem Grund entschied sich auch der deutsche Marktführer FlixBus im Juli 2016 dafür, den bis dato geltenden Behindertenrabatt von 50 Prozent aufzuheben, um die Benachteiligung internationaler Fahrgäste mit Behinderung auszuschließen, in deren Heimatland kein offizieller Behindertenausweis ausgestellt wird. Behindertenrabatt wird in Spanien nur bei ALSA gewährt, wobei man das vergünstigte Ticket nicht direkt online buchen kann, sondern den Fahrtpreis telefonisch erfragen muss. Auch in Großbritannien ist ein Rabatt für behinderte Fahrgäste unüblich. Beim Marktführer National Express hat man lediglich die Möglichkeit, eine sogenannte „Disabled Coachcard“ zu erwerben, die ähnlich der BahnCard einen entsprechenden Rabatt bei jeder Reise gewährt. Positiv ist hier allerdings zu erwähnen, dass in Frankreich mit der Liberalisierung des dortigen Fernbus-Marktes ein Gesetz verabschiedet wurde, das vorsieht, dass ab sofort alle Neufahrzeuge barrierefrei ausgestattet sein müssen.

Ausblick: Barrierefreiheit 2020Den größten Schritt in Richtung Barrierefreiheit wird der deutsche und auch der europäische Fernbus-Markt im Jahr 2020 machen: Dann nämlich müssen laut den Gesetzen in Deutschland, Spanien und Großbritannien alle Fernbusse in diesen Ländern für Behinderte nutzbar sein.
 

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5 Comments

  • Daniel

    Danke für Ihren Artikel zum Thema barrierefreie Reisebusse. Meine Mutter fragte mich vor Kurzem, welche Fristen für Passagiere im Rollstuhl sind. Ich werde ihr weiterleiten, dass die Vorbuchungsfristen in solchem Fall bei 3 Werktagen vor der Abfahrt liegen.

  • Monika Esterl

    Herzlichen Dank für Ihren Artikel zu barrierefreien Reisebussen. Meine Großmutter möchte demnächst meine Eltern besuchen, welche sehr weit weg von ihr wohnen und müsste deshalb mit einem Fernlinienbus fahren. Jedoch hat sie bislang noch keine Erfahrung mit Reisen im Rollstuhl. Ich werde ihr weiterleiten, dass die Vorbuchungsfristen in solchem Fall bei 3 Werktagen vor der Abfahrt liegen.

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