Fernbus, Bahn und Flug im Vergleich: Wo haben Sie die umfangreichsten Rechte als Fahrgast?

Fernbus, Bahn und Flug im Vergleich: Wo haben Sie die umfangreichsten Rechte als Fahrgast?Wer sich auf Reisen begibt, hat in der Regel die Wahl zwischen mehreren Verkehrsmitteln, vom Fernbus über die Bahn bis hin zum Flugzeug. Bei der Entscheidung spielen dabei Faktoren wie der Preis oder die Reisedauer eine entscheidende Rolle, doch auch die Fahrgastrechte unterscheiden sich mitunter stark und sollten nicht außer Acht gelassen werden. Die Redaktion von CheckMyBus hat sich daher die Frage gestellt: In welchem Verkehrsmittel sind Fahrgäste rechtlich am besten abgesichert?

Der Fernbus

Fahrgastrechte im FernbusDie Fahrgastrechte für Fernbus-Reisende sind in der EU-Vorschrift No 181/2011 festgelegt. Zwar sind diese klar definiert, doch sind sie in vielen Bereichen weniger umfangreich als beispielsweise bei Bahn-Fahrten. So gelten die Rechte unter anderem erst bei Strecken ab 250 Kilometern. Auch gibt es nur dann eine Entschädigung bei Verspätung, wenn der Bus zu spät abfährt. Sitzt man bereits im Bus und steht dann länger im Stau, hat man kein Recht auf eine Fahrkostenrückerstattung.

Fazit: Wer im Fernbus verreist darf sich zwar über klar definierte Rechte freuen, doch gibt es nur in seltenen Fällen Geld zurück. Auch gilt, dass die Ansprüche innerhalb von nur 3 Monaten geltend gemacht werden müssen.

Das Flugzeug

FluggastrechteSeit 2004 regelt die EU-Verordnung 261/2004/EG die Rechte von Fahrgästen auf Flugreisen. Die Länge der Strecke spielt zwar eine entscheidende Rolle wenn es um die Höhe der Entschädigung geht, doch anders als beim Fernbus gibt es keine Mindeststreckenlänge. Klaren Punktabzug erhalten die Fahrgastrechte von Flugreisenden allerdings, da bei „außergewöhnlichen Umständen“ die Entschädigung ausgeschlossen ist. Ist beispielsweise schlechtes Wetter der Grund für die Verspätung oder den annullierten Flug, erhält der Fluggast keine finanzielle Wiedergutmachung.

Fazit: Die Entschädigungsregelungen im Flugverkehr sind stark streckenabhängig – bei Langstreckenflügen gibt es daher mehr Geld zurück als bei kurzen Inlandsflügen. Anders als bei Bahn oder Flugzeug, wird allerdings nur dann gehaftet, wenn die Verspätung oder Annullierung auf das Verschulden der Airline selbst zurückzuführen ist. Kann der Flieger wegen Sturm nicht abheben, gibt es kein Geld zurück.

Die Bahn

Fahrgastrechte bei der BahnWer sich für die Deutsche Bahn entscheidet, kann sich entspannt zurücklehnen. Zum einen gibt es immer Geld zurück (auch wenn die Verspätung auf schlechtes Wetter zurückzuführen ist) und zum anderen sind die Forderungen extrem einfach geltend zu machen. Sitzt man in einem verspäteten Zug, kann man beim Zugbegleiter ein Verspätungsformular anfordern, das man am Infoschalter des Zielbahnhofs nur noch vorzeigen muss und schon wandert die Entschädigung direkt in bar in den Geldbeutel. Es gibt seit 2013 übrigens auch dann Geld zurück, wenn ein Bahnstreik Schuld an der Verspätung oder dem ausgefallenen Zug ist.

Fazit: Die Rechte von Bahnreisenden sind nicht nur am umfangreichsten, sondern auch am einfachsten einzufordern. Dafür gibt es von der CheckMyBus-Redaktion volle Punktzahl!

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Regelungen sowie die wichtigsten Anlaufstellen finden Sie auf unserer Infoseite „Fahrgastrechte“.

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