„Deal or no Deal?“ Kaum eine andere Frage beschäftigt die Briten wie auch die Europäer aktuell so sehr wie die nach dem Brexit. Wie es momentan aussieht, wird das Vereinigte Königreich zum 29. März die Europäische Union verlassen – egal ob es bis dahin zu einem Abkommen mit der EU gekommen ist oder nicht. Eines steht allerdings fest: Die Reisemodalitäten werden sich verändern, vor allem im Falle eines No-Deal-Brexit. Großbritannien-Urlauber sollten sich daher bereits jetzt auf mögliche Reise-Risiken einstellen.
Mögliche Störungen im Fernbus-Verkehr zwischen UK und EU
Was Sie wissen sollten: Nach dem Austritt aus der EU, wird das Vereinigte Königreich seine Rolle im sogenannten Interbus Agreement neu definieren müssen. Mitte Februar veröffentlichte der Europäische Rat ein Maßnahmenprogramm, das schwerwiegende Störungen im Fernbus-Verkehr verhindern und das vorerst bis Ende 2019 in Kraft bleiben soll. Die Krux daran ist jedoch: Die urlauberfreundliche Übergangslösung kommt nur dann zum Tragen, wenn Großbritannien Busunternehmen aus der EU dieselben Rechte einräumt.
Was Sie tun können: Sie können nach wie vor Busreisen nach Großbritannien buchen. Alle verfügbaren Fernbusse finden Sie mit der Suchmaschine von CheckMyBus. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Nachrichten rund um den Brexit zu verfolgen und kurz vor Ihrer Abreise noch einmal beim Busunternehmen nachzufragen, ob die Reise sicher stattfindet. Auch sollten Sie etwas mehr Zeit einplanen: Da das Vereinigte Königreich nicht Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens ist, gab es an den Grenzen zwar schon immer Personenkontrollen, doch könnten diese ab April etwas länger dauern.
Mögliche Störungen im Flugverkehr zwischen UK und EU
Was Sie wissen sollten: Anders als bei Busreisen, kann es bei Flugreisen zu schwerwiegenderen Störungen im Fall eines No-Deal-Brexit kommen. Das liegt daran, dass Lizenzen und Zulassungen für britische Airlines nicht mehr gültig sind. Start- und Landelizenzen müssen erst neu vergeben werden, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Auch hierzu veröffentlichte der Europäische Rat ein Maßnahmenprogramm, das eine Übergangslösung bis zum 26. Oktober 2019 schaffen soll. Grundlegende Flugdienste zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU sollen dadurch vorerst weiterhin angeboten werden können. Auch hier gilt jedoch: Die EU lässt sich nur darauf ein, wenn Großbritannien europäischen Airlines dieselben Rechte einräumt.
Was Sie tun können: Gerade bei Flugreisen ist es unumgänglich zu checken, ob die Flüge weiterhin durchgeführt werden. Haben Sie bereits einen Flug gebucht, sollten Sie kurz vor Abreise noch einmal bei Ihrer Airline nachfragen, ob alles planmäßig vonstattengehen wird.
Der Personalausweis könnte als Reisedokument nicht mehr genügen
Was Sie wissen sollten: Sowohl Großbritannien als auch die EU haben ein Interesse daran, den Tourismus weiter zu fördern, weshalb vor allem bei einem Soft-Brexit nach wie vor der Personalausweis als Reisedokument genügt. Bei einem No-Deal-Brexit kann es allerdings sein, dass Sie künftig nur mit einem gültigen Reisepass einreisen dürfen. Dass Sie zusätzlich ein Visum benötigen, ist jedoch mehr als unwahrscheinlich: Beide Seiten haben in den letzten Wochen deutlich gemacht, dass sie einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen auch ohne Visum ermöglichen wollen.
Was Sie tun können: Dass sich bezüglich der Reisedokumente etwas ändert, ist zwar unwahrscheinlich, doch gerade im Falle eines No-Deal-Brexit sollten Sie vor Ihrer Abreise noch einmal genauer recherchieren und nach Möglichkeit genug Zeit einplanen. Wenn Sie einen regulären Reisepass beantragen, dauert dies zwischen vier und sechs Wochen. Einen Express-Reisepass erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden, doch müssen Sie hier mit Mehrkosten rechnen. Den vorläufigen Reisepass können Sie beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass die Zeit für einen Express-Reisepass nicht mehr ausgereicht hat.
Eingeschränkte Flug- und Fahrgastrechte
Was Sie wissen sollten: Gerade Flugreisende sind innerhalb der EU gut abgesichert: Ist ein Flug verspätet oder wird er ganz annulliert, steht Reisenden im Regelfall eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Bei einem No-Deal-Brexit würden diese Fluggastrechte mit großer Wahrscheinlichkeit ersatzlos wegfallen: Findet Ihr Flug nach Großbritannien nicht statt, bleiben Sie entsprechend auf den Kosten sitzen. Bei Busreisen wird es wohl zu keinen Änderungen kommen: Zwar greifen auch hier europaweite Fahrgastrechte, doch konnten die einzelnen Mitgliedstaaten sich für einen gewissen Zeitraum von der Regelung befreien lassen. Großbritannien hat dies in Anspruch genommen. Busreisende, die mit einem britischen Fernbus-Anbieter unterwegs waren, konnten bei Verspätungen und Ausfällen entsprechend auch in der Vergangenheit nicht auf eine gesetzlich geregelte Entschädigung hoffen.
Was Sie tun können: Im Falle eines No-Deal-Brexit wird ein Flug nach Großbritannien wohl mit einem Flug nach Übersee gleichzusetzen sein. Sie sollten sich daher darüber bewusst sein, dass Sie bei Verspätung und Annullierung nicht mit einer Entschädigung rechnen können. Zwar veröffentliche das britische Reiseministerium im Dezember ein Schreiben, wonach Fluggastrechte auch im Falle eines No-Deal-Brexit gelten sollen, doch wurde Urlaubern darin gleichzeitig empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen.
So unsicher wie ein Brexit-Deal zur Zeit ist, so unsicher sind auch die Auswirkungen. Planen Sie nach dem 29. März 2019 eine Reise nach Großbritannien sollten Sie die Nachrichten verfolgen und regelmäßig recherchieren. Fragen Sie im Zweifel auch bei Ihrem Reiseanbieter nach und versichern Sie sich so, was in Ihrem Fall genau gilt. Die oben genannten Reise-Risiken bilden lediglich den Status Quo ab und sind entsprechend nicht in Stein gemeißelt.
Diesen Beitrag teilen: