Flugbegleiter-Streik bei der Lufthansa: Auf Kurzstrecken ist der Fernbus eine günstige Alternative

Flugbegleiter-Streik bei der Lufthansa: Auf Kurzstrecken ist der Fernbus eine günstige AlternativeBereits seit vergangenem Freitag hält der Streik der Lufthansa-Flugbegleiter an. Insgesamt wurden bisher 1.700 Flüge gestrichen und rund 210.000 Reisende waren von der Arbeitsniederlegung betroffen. Bis Freitag dieser Woche soll der Streik noch andauern, weshalb sich zahlreiche Passagiere nach einer geeigneten Alternative umsehen. Gerade auf Kurzstrecken erweist sich der Fernbus dabei als willkommene Reisemöglichkeit, da günstige Tickets oftmals auch spontan zu haben sind.

Nachdem es bisher zu keiner Einigung zwischen der Lufthansa und der Gewerkschaft Ufo gekommen ist, wurde am Montag ein neues Angebot seitens der Airline unterbreitet: Statt einer Einmalzahlung von 1.000 Euro sollten alle Stewards und Stewardessen einen Bonus von 3.000 Euro erhalten. Auch das Mindestalter für den Vorruhestand wollte man wieder von 56 auf 55 Jahre korrigieren. Die Gewerkschaft lehnte das Angebot ab und will bis Freitag am geplanten Streik festhalten, wenn auch in einer abgeschwächten Form. Große Drehkreuze wie Frankfurt am Main wolle man künftig weniger belasten und hier vor allem Langstreckenflüge bestreiken. Auf kleineren Flughäfen wie Düsseldorf sollen weiterhin auch Inlandsflüge betroffen sein. Viele Reisende entscheiden sich daher für den Kauf eines Fernbustickets, das sich bereits während der Bahnstreiks als optimale Absicherung erwies. Will man während des Streiks mit dem Fernbus von München nach Düsseldorf fahren, kann man mit etwas Glück noch Fahrkarten für unter 20 Euro ergattern. Bei megabus ist ein Ticket für die Fernbuslinie vom ZOB in München nach Frankfurt trotz der erhöhten Nachfrage bereits ab 3,50 Euro buchbar.

Fällt ein Flug aus, steht Reisenden laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs keine Entschädigung zu. Allerdings muss die Airline dafür sorgen, dass der Passagier sein Ziel trotzdem erreicht, wenn die Möglichkeit gegeben ist. Dies schließt auch die Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft mit ein. Verspätet sich ein Flug, greifen spezifische Passagierrechte: Wartet man bei Flügen unter 1.500 Kilometern über zwei Stunden auf den Abflug, stehen dem Kunden zwei Telefonate, zwei E-Mails, Essen und Getränke sowie in besonderen Fällen eine Hotelübernachtung zu. Bei Mittelstreckenflügen mit einer Distanz zwischen 1.500 Kilometer und 3.000 Kilometer greifen die Regelungen ab einer Wartezeit von drei Stunden. Wer bei Langstreckenflügen ab 3.000 Kilometer mehr als vier Stunden warten muss, kann sich ebenfalls auf die Passagierrechte berufen. Verzögert sich der Abflug um mehr als fünf Stunden, steht es dem Kunden zu, von der Reise zurückzutreten und den Ticketpreis zurückzufordern.

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