Das selbstgesteckte Ziel einer Pünktlichkeitsquote von 82 Prozent im Fernverkehr ist laut Bahn-Chef Richard Lutz in weiter Ferne. Immer wieder kommt es zu Verspätungen: Im August dieses Jahres kamen nur 70 Prozent der Fernverkehrszüge pünktlich an ihrem Ziel an. Wer von einer Zugverspätung betroffen ist, erhält aktuell maximal 50 Prozent des Ticketpreises zurück. Dies soll sich laut EU-Parlament ab 2020 ändern.
Die EU will die Fahrgastrechte, die zuletzt 2009 aktualisiert wurden, deutlich ausweiten. So sollen Reisende bei einer Verspätung von 90 Minuten künftig die Hälfte des Ticketpreises zurückbekommen. Bei einer Verspätung von bis zu zwei Stunden, erhalten Reisende dann 75 Prozent des Preises zurück. Ist der Zug mehr als zwei Stunden zu spät, soll der Fahrgast den kompletten Ticketpreis erstattet bekommen. Das soll auch dann gelten, wenn er den Zug trotz Verspätung nutzt. Auch wer umsteigt und eigenständig zwei separate Buchungen tätigt, soll künftig so kompensiert werden, als hätte es sich um eine einzelne Buchung gehandelt. Verspätet sich beispielsweise der TGV und verpasst ein Reisender deshalb den Anschluss-ICE, soll er ab 2020 kostenlos den nächsten Zug nehmen dürfen.
Entschädigung aktuell | Entschädigung ab 2020 |
> 60 Minuten: 25% des gezahlten Fahrpreises | > 90 Minuten: 50% des gezahlten Fahrpreises |
> 120 Minuten: 50% des gezahlten Fahrpreises | 90 bis 120 Minuten: 75% des gezahlten Fahrpreises |
– | > 120 Minuten: 100% des gezahlten Fahrpreises |
Auf außergewöhnliche Umstände sollen sich Zuganbieter und Fernbusse auch weiterhin nicht berufen können. Die umstrittene Klausel sorge im Flugverkehr bereits für genügend Unklarheiten und für Ärger bei frustrierten Reisenden: Verspätet sich ein Flug aufgrund äußerer Umstände wie Unwetter oder Streiks, haben Reisende bisher kein Recht auf eine Entschädigung.
Zusätzlich dazu fordert das EU-Parlament, dass Reisende deutlicher über ihre Rechte informiert werden sollen. Ein Vermerk auf dem Ticket sei beispielsweise denkbar. Auch der Prozess soll vereinfacht werden: Es könne nicht sein, dass Zugreisende ihr Ticket zwar problemlos über eine App buchen und bezahlen können, ihre Entschädigung bei Verspätung jedoch kompliziert per Formular beantragen müssen.
Neben den erweiterten Fahrgastrechten bei Verspätung will die EU dafür sorgen, dass mehr Fahrradplätze in Zügen vorhanden sind. Beim Thema Barrierefreiheit sollen lange Vorlaufzeiten vermieden werden: Die EU fordert, dass hilfsbedürftige Reisende die Unterstützung beim Einsteigen oder beim Verladen von Gepäck spontaner anfordern können sollen.
Bevor sich Reisende nun aber zu früh freuen, heißt es abwarten: Die Reform der Fahrgastrechte muss zunächst mit dem EU-Rat und der EU-Kommission verhandelt werden, bevor sie 2020 in Kraft treten kann.
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