Bei grober Fahrlässigkeit müssen Fernbus-Anbieter für Gepäckverlust haften

Bei grober Fahrlässigkeit müssen Fernbus-Anbieter für Gepäckverlust haftenIm Oktober 2014 machte sich eine Reisende mit dem Fernbus auf den Weg von Dresden nach München, wobei Zwischenstopps in Chemnitz und Regensburg eingelegt wurden. Am ZOB München angekommen stellte die Frau jedoch fest, dass ihr Koffer nicht mehr im Gepäckraum war. Dies meldete sie dem zuständigen Fernbus-Anbieter, der jedoch auf die eigenen AGB verwies, in denen die Haftung für verlorenes Gepäck grundsätzlich ausgeschlossen wird. Die Kundin verständigte daraufhin ihren Anwalt und ging vor Gericht. Im vergangenen Dezember kam das Amtsgericht München schließlich zu einer Entscheidung: Grundsätzlich dürfen Fernbus-Anbieter die Haftung für den Verlust von Gepäck nicht ausschließen. Das Amtsgericht sah in diesem speziellen Fall grobe Fahrlässigkeit vorliegen, da der Fernbus-Anbieter zu diesem Zeitpunkt keinerlei Sicherheitsvorkehrungen für das Reisegepäck getroffen hat. Der Kundin steht damit eine Entschädigung zu; lediglich die Beweislast für den Inhalt des Koffers liegt beim Reisenden.

Zwar stellt ein verlorener Koffer auf Reisen noch immer einen der seltensten Fälle dar, doch ist eine Verwechslung oder im schlimmsten Fall auch der Diebstahl an vollen ZOBs leider nicht gänzlich auszuschließen. Daher gilt es sich, schon vor der Reise über mögliche Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. Die einzelnen Fernbus-Anbieter handhaben den Umgang mit Reisegepäck auf unterschiedliche Art und Weise. Bei Postbus und Berlin Linien Bus geht man auf Nummer sicher und gibt nummerierte Banderolen aus. Nur gegen Vorlage des entsprechenden Gepäckabschnitts wird der Koffer vom Fahrer ausgegeben. Da dies jedoch verhältnismäßig viel Zeit kostet, greifen nicht alle Fernbus-Anbieter auf Gepäckscheine zurück. MeinFernbus FlixBus und megabus weisen ihre Kunden in den AGB darauf hin, dass das Reisegepäck mit Namen und Adresse versehen werden muss, um eine mögliche Verwechslung auszuschließen. Bei MeinFernbus FlixBus erhält man den ausgefüllten Gepäckschein inklusive Angabe der Zielhaltestelle im Anschluss an die Buchung per E-Mail zugeschickt. Grundsätzlich wird in den AGB der Busunternehmen auch darauf aufmerksam gemacht, dass Wertgegenstände wie elektronisches Equipment, Bargeld oder Schmuck stets im Handgepäck zu befördern sind.

Tipps: Der richtige Umgang mit Gepäck im Fernbus

 

  • Wertgegenstände sollten stets im Handgepäck verstaut werden.
  • Ist das Reisegepäck verloren gegangen, sollte nicht nur der Fernbus-Anbieter, sondern auch die Polizei verständigt werden.
  • Die Beweispflicht über den Inhalt des Koffers liegt beim Kunden: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also vor der Reise den Inhalt des Koffers abfotografieren.
  • Bei Unstimmigkeiten dient die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr als Ansprechpartner, die zwischen Fernbus-Anbietern und Kunden vermittelt.
  • Bei vergessenen Gegenständen bieten die meisten Fernbus-Anbieter vorgefertigte Formulare, auf denen das Reisedatum, die exakte Route und eine genaue Beschreibung des Fundstücks angegeben werden können. Der Verlustgegenstand kann in der Regel gegen eine Gebühr zurückgeschickt werden.

 

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