Eine Verspätung ist wohl das größte Ärgernis beim Reisen. Pannen, schlechte Planung oder Stau – Es gibt viele Gründe, warum sich die Abfahrt oder Abflug verzögern kann. Doch muss man die verlängerte Reisezeit mit Fernbus, Bahn oder Flugzeug nicht auf sich sitzen lassen. Denn wenn man seine Fahrgastrechte kennt, kann man eine ordentliche Entschädigung geltend machen.
Was passiert, wenn Fernbus, Bahn oder Flugzeug verspätet sind oder ausfallen?
Verspätungen sind eines der häufigsten Ärgernisse auf Reisen, denn Stau, schwierige Witterungsverhältnisse oder andere Hindernisse sind oft nicht vorhersehbar. Bei allen drei betrachteten Verkehrsmitteln gibt es klar definierte Rechte, die bei Verspätungen greifen. Wichtig ist allerdings, dass Verspätung nicht gleich Verspätung ist: Während bei Bahn und Flugzeug die Verzögerung am Ziel gilt, ist beim Fernbus lediglich die verspätete Abfahrt ausschlaggebend. Noch ärgerliche als eine Verspätung ist es, wenn die geplante Reise ganz annulliert wird. Auch in diesem Fall stehen dir bei allen drei Verkehrsmitteln Entschädigungsansprüche zu. Auch das Recht auf eine alternative Beförderung kannst du meist geltend machen. Hier ein Überblick deiner Rechte bei Fernbus, Bahn und Flugzeug.
Verspätung und Annullierung bei Reisen mit dem Fernbus
Wer mit dem Fernbus verreist, kann sich in weiten Teilen Europas entspannt zurücklehnen, denn fast überall gilt die EU-Vorschrift No 181/2011, die Fahrgastrechte genau regelt, vor allem wenn es um Verspätungen geht. Wichtig zu wissen ist dabei allerdings, dass von der Vorschrift nur Fernbus-Reisen ab 250 Kilometer Länge betroffen sind. Auch gilt nur als Verspätung, wenn der Bus nicht zum geplanten Zeitpunkt an der Haltestelle abfährt. Sitzt du schon im Fernbus und kommst zu spät am Ziel an, steht dir keine Entschädigung zu.
Verspätung | Gesetzliche Entschädigung |
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> 90 Minuten | Kostenlose Snacks und Getränke |
> 120 Minuten | Alternative Beförderung oder vollständige Erstattung des Ticketpreises |
Ausfall | Bei keiner geeigneten Reisemöglichkeit muss das Unternehmen zwei Hotel-Übernachtung zu jeweils maximal 80 Euro übernehmen |
Hinweis: Nicht überall in der EU gelten die europäischen Fahrgastrechte. Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von vier Jahren mit der Option auf einmalige Verlängerung um weitere vier Jahre von der EU-Vorschrift No 181/2011 befreien zu lassen. Das Recht wurde beispielsweise von Großbritannien genutzt. Ist dein Bus von London nach Manchester also verspätet, steht dir keine Entschädigung zu.
Hinweis: Gewährleistet der Fernbus-Anbieter die gesetzlich vorgeschriebene Art der Entschädigung nicht, stehen dem Reisenden zusätzlich 50 Prozent des Ticketpreises als Abfindung zu.
Verzögerungen und Ausfälle bei Reisen mit der Bahn
Wohingegen sich die Verspätung im Fernbus lediglich auf den Abfahrtszeitpunkt bezieht, dürfen sich Bahnreisende auch über eine Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Ziel freuen. Die Fahrgastrechte für Bahn-Kunden sind in der europäischen Verordnung Nr. 1371/2007 zu finden. Sie greifen für jedes Bahnunternehmen und jede Art von Zug, allerdings nicht für den städtischen Verkehr.
Verspätung | Gesetzliche Entschädigung |
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> 60 Minuten | 25% des gezahlten Fahrpreises oder volle Rückerstattung bei Nichtantritt der Reise |
> 120 Minuten | 50% des gezahlten Fahrpreises oder volle Rückerstattung bei Nichtantritt der Reise |
Hinweis: Zeitkarten werden pauschal vergütet, allerdings werden Entschädigungen unter 4 Euro nicht ausgezahlt. Es lohnt sich bei Jahresabos oder Ähnlichem also, alle Ansprüche nach Ablauf des Tickets gesammelt geltend zu machen.
Verspätung und Annullierung bei Reisen mit dem Flugzeug
Seit 2004 gilt die EU-Verordnung 261/2004/EG, die sich um Fluggastrechte kümmert. Die Rechte gelten auf Flügen innerhalb der EU und auf Flügen, die von Fluggesellschaften mit Sitz in der EU (inklusive Island, Norwegen und Schweiz) durchgeführt werden und einen Flughafen in der EU als Ziel haben. Sie greifen hingegen nicht bei Flügen aus Drittländern mit Ziel in der EU, wenn die jeweilige Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU hat.
Als Verspätung im Flugverkehr gelten:
- > 2 Stunden für eine Flugstrecke kleiner gleich 1500 km
- > 3 Stunden für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km
- > 4 Stunden bei Flugstrecken außerhalb der EU größer 3500 km
Wie bei der Bahn ist auch im Falle der Fluggastrechte die Verspätung am Zielort ausschlaggebend.
Verspätung | Gesetzliche Entschädigung |
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Verspätung (siehe oben) | → 250 € für eine Flugstrecke kürzer gleich 1500 km → 400 € für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km → 600 € bei Flugstrecken länger als 3500 km (nicht sofern Ab- und Ankunftsort innerhalb der EU; dafür gilt Punkt 2: > 1500 km innerhalb der EU = 400 €) |
Nichtbeförderung oder Annullierung | → Erstattung des Ticketpreises → frühestmöglicher kostenloser Rückflug zum Abflugort → frühestmögliche Beförderung zum Zielort → Beförderung zum Zielort zum Wunschtermin (sofern Plätze frei sind) Plus Ausgleichszahlung: → 250 € für eine Flugstrecke kürzer gleich 1500 km → 400 € für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km → 600 € bei Flugstrecken länger als 3500 km (nicht sofern Ab- und Ankunftsort innerhalb der EU; dafür gilt Punkt 2: > 1500 km innerhalb der EU = 400 €) |
Hinweis: Bei „außergewöhnlichen Umständen“ steht dir leider keine Entschädigung zu. Dazu zählen beispielsweise Flugausfälle und Verspätungen infolge von Streiks, Sicherheitsrisiken oder extremen Witterungsbedingungen.