Es passiert nicht oft. Wenn aber doch, dann ist es besonders ärgerlich: Man kommt an seinem Zielort an, die Koffer sind aber ganz wo anders. Vor allem bei Reisen mit dem Flugzeug, aber auch bei Fahrten mit Fernbus und Bahn kann das Gepäck verloren gehen. Was macht man aber in so einem Fall? Und vor allem: Welche Fahrgastrechte greifen da? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was passiert, wenn mein Koffer auf Reisen verloren geht oder beschädigt wird?
Man steht am Gepäckband und der eigene Koffer ist nicht dabei. Oder man bekommt sein Reisegepäck beschädigt zurück. Das ist ärgerlich, aber in solchen Fällen greifen Fahrgastrechte und du kannst Ansprüche geltend machen. Zu beachten ist dabei allerdings vor allem, dass die Beweislast immer beim Fahrgast liegt. Verreist du also mit teurem technischen Equipment oder ähnlichem, solltest du immer alle Rechnungen parat haben. So kannst du im Zweifelsfall den Wert deines Koffers belegen. Auch ein Foto des Reisegepäcks kann dir dabei helfen, eine angemessene Entschädigung zu bekommen. Grundsätzlich gilt aber: Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit immer ins Handgepäck. Hier ein kleiner Überblick, was man bei Gepäckverlust in Fernbus, Zug und Bahn machen sollte.
Verlorenes Gepäck im Fernbus
Laut der geltenden EU-Verordnung stehen Ihnen bei verlorenem oder beschädigtem Reisegepäck bis zu 1.200 Euro zu. Denken Sie daran, dass Sie den tatsächlichen Wert des Gepäcks jedoch selbst belegen müssen. Nicht von der Höchstgrenze betroffen sind hingegen Rollstühle und andere Mobilitätshilfen. Wenn diese verloren gehen oder zu Schaden kommen, muss das jeweilige Verkehrsunternehmen den vollen Wiederbeschaffungswert oder 100 Prozent der Reparaturkosten tragen.
Hinweis: Gepäck im Fernbus ist grundsätzlich nicht versichert und obliegt der eigenen Sorgfaltspflicht. Du solltest also stets ein Auge auf Ihre Reisegepäck haben, da der Fernbus-Anbieter nur bei grober Fahrlässigkeit haftet.
Verlorene Koffer bei der Bahn
Die Entschädigungshöchstgrenze für Gepäck, das während einer Bahnfahrt beschädigt oder verloren wurde, beträgt 1.200 Rechnungseinheiten. Das entspricht aktuell etwa 1.350 Euro. Auch hier muss der tatsächliche Wert vom Fahrgast nachgewiesen werden. Ist das nicht möglich, erhält der Kunde eine Pauschalentschädigung in Höhe von 300 Rechnungseinheiten (aktuell etwa 338 Euro) je Gepäckstück.
Wenn deine Koffer verspätet bei dir ankommen, steht dir auf Bahnreisen ebenfalls eine Entschädigung zu. Je angefangener 24 Stunden erhältst du für maximal 14 Tage eine Abfindung in Höhe von 14 Rechnungseinheiten (etwa 16 Euro). Das allerdings nur dann, wenn der Wert des Schadens nachgewiesen werden kann. Ansonsten bekommst du eine Pauschalentschädigung von 2,80 Rechnungseinheiten (etwa 3 Euro).
Verlorenes Gepäck im Flugzeug
Die Gepäckregelung auf Flugreisen ist im Montrealer Übereinkommen verankert. Der Höchstbetrag der Entschädigung beläuft sich auf 1.131 Rechnungseinheiten. Bei einem nachgewiesen vorsätzlichem Schaden entfällt diese Höchstgrenze. Die jeweilige Fluggesellschaft (entweder das Vertragsunternehmen oder die durchführende Gesellschaft im Falle von Code Sharing) haftet verschuldensunabhängig, solange der Schaden nicht auf eine Eigenart des Gepäcks zurückzuführen ist.
Hinweis: Du musst deinen Anspruch innerhalb von sieben Tagen geltend machen. Bei verspätetem Gepäck beträgt die Frist 21 Tage.