Wie sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit auf Reisen aus?
Grundsätzlich basieren Fahrgastrechte auf einem Nichtdiskriminierungsansatz, was bedeutet, dass die Angebote und Dienstleistungen von allen Fahrgästen gleichermaßen genutzt werden können. Dementsprechend findet sich auch das Thema Barrierefreiheit in den Gesetzestexten und EU-Verordnungen wieder, um zu gewährleisten , dass Fahrgäste mit Behinderung möglichst problemlos auf die Reise gehen können.
Barrierefreiheit auf Fernbus-Reisen
Barrierefreiheit auf Bahn-Reisen
Barrierefreiheit auf Flugreisen
Barrierefreiheit auf Fernbus-Reisen
Bereits mit der Liberalisierung des Fernbus-Market im Jahr 2013 wurde auch das Personenbeförderungsgesetz in Deutschland geändert, um das neue Verkehrsmittel auch für behinderte Reisende zugänglich zu machen. Zwar wurde den Fernbus-Anbietern zunächst eine Übergangszeit eingeräumt, um sich etablieren zu können, doch trat am 1. Januar 2016 die erste Stufe des Barrierefreiheitsparagraphen in Kraft: Demnach müssen seitdem alle Fernbusse mit Erstzulassung ab 2016 über mindestens zwei Rollstuhlstellplätze verfügen. Ab dem 1. Januar 2020 wird dies alle Fernbusse auf Deutschlands Straßen betreffen.
Hinweis: Zwar sieht das Personenbeförderungsgesetz Rollstuhlstellplätze vor, doch gibt es anderweitig noch einige Streitpunkte, beispielweise was die Barrierefreiheit der Haltestellen betrifft. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen vom Oktober 2016 mahnte deshalb, die Barrierefreiheit möglichst entlang der gesamten Transportkette zu berücksichtigen und zu gewährleisten.
Hier finden Sie detailliertere Informationen zum Thema:
Barrierefreiheit im Fernbus
Barrierefreiheit auf Bahn-Reisen
Einen rechtlichen Rahmen für die Barrierefreiheit auf Bahn-Reisen schaffen die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) der Europäischen Union. Darin wird genau beschrieben, wie ein Zug der jeweiligen Klasse ausgestattet sein muss. Darüber hinaus steht die Deutsche Bahn im regen Austausch mit Behindertenverbänden, um möglichst allen Fahrgästen eine unbeschwerte Reise zu ermöglichen. Jüngstes Beispiel für die Bemühungen der Deutschen Bahn, die weit über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen, ist die App „DB Barrierefrei“, die ab 2017 erhältlich sein wird. Darüber werden Fahrgäste mit Behinderung beispielsweise über defekte Aufzüge informiert und Lautsprecheransagen können als Text-Nachricht empfangen werden. Blinde Fahrgäste können per Sprachnachricht ein Problem und den aktuellen Standort beschreiben, so dass möglichst schnell das nötige Personal geschickt werden kann.
Hinweis: Die Deutsche Bahn beruft sich nicht nur auf die TSI, sondern auch auf den Nachteilsausgleich des Sozialgesetzes. Mehraufwand bei der Buchung oder Ähnliches wird dementsprechend durch finanzielle Vergütungen ausgeglichen. So können Fahrgäste mit Behinderung den Nahverkehr kostenlos nutzen.
Barrierefreiheit auf Flugreisen
Zwar wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 im Juli 2006 die Zugangsmöglichkeiten für Reisende mit Behinderung auf Flugreisen vereinfacht, doch stieß die Verordnung auf starke Kritik. So ist darin beispielsweise festgelegt, dass Fluggesellschaften die Buchung nicht ablehnen dürfen, solange keine Sicherheitsbedenken vorliegen oder die technischen Möglichkeiten die Mitnahme einer Person mit Behinderung unmöglich machen. Auch muss Personal am Flughafen zur Verfügung stehen, das Assistenz leistet. Nicht festgelegt sind allerdings die genauen technischen Details. So sind Flugzeugtoiletten in der Regel zu klein für Bordrollstühle, weshalb Fluggäste im Rollstuhl auf den meisten Flügen noch immer keinen Zugang zu den Sanitäreinrichtungen haben. Entsprechende Petitionen sollen dies in Zukunft ändern, wurden jedoch noch nicht rechtskräftig.