Dein Bus hat Verspätung oder ist gar ausgefallen? Dein Gepäck ist auf der Reise verlorengegangen? Die Klimaanlage oder die Toilette haben nicht funktioniert? Bei einer Busreise kann so einiges schiefgehen. Oft kannst du aber deine Fahrgastrechte geltend machen. Wie das funktioniert und was du beachten solltest, das erklären wir dir hier.
Welche Fahrgastrechte gelten bei Fernbusreisen?
Egal ob Geschäftsreise, Städtetrip oder Strandurlaub – die Deutschen verreisen gerne und häufig. Natürlich wünscht sich jeder einen reibungslosen Verlauf der Reise. Allerdings kann es aber immer wieder zu Problemen kommen. Verspätungen, verpasste Anschlüsse oder verlorenes Gepäck zählen zu den ärgerlichsten Vorkommnissen. In solchen Fällen ist es gut, seine Fahrgastrechte zu kennen und über die zuständigen Anlaufstellen informiert zu sein. Sei es eine Reise mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Fernbus – Gesetze und Vorschriften regeln hierzulande genau, wann Reisenden welche Art der Entschädigung zusteht.
Deine Fahrgastrechte bei CheckMyBus
Auf CheckMyBus findest du alles, was du über deine Rechte als Fahrgast wissen musst. Wir informieren dich darüber, auf welche Entschädigungen du bei Verspätungen Anspruch hast, für welche Gruppen es gesetzliche Ermäßigungen gibt und was passiert, wenn dein Gepäck beschädigt wird.
So machst du deine Ansprüche geltend
Bei Fahrgastrechten greifen in der Regel bestimmte EU-Vorschriften. Häufig sind diese aber nur eine Empfehlung. Das letzte Wort haben immer die jeweiligen Länder mit ihrer Gesetzgebung. Ein Beispiel dafür ist das Personenbeförderungsgesetz in Deutschland – dieses geht sogar über die EU-Vorschriften hinaus. Deshalb gilt: Man sollte sich vor einer Reise ins Ausland immer über die jeweiligen Gesetze informieren.
Außerdem sollte man wissen, wie man seine Fahrgastrechte geltend macht. Ein guter Start ist die Recherche nach der Anspruchsgrundlage. In der Regel ist dies im Personenverkehr das Originalticket. Achte außerdem darauf, dir jede Verspätung bestätigen zu lassen. Ist dein Zug zu spät, kannst du beispielsweise am Service-Schalter ein Fahrgastrechte-Formular mit Verspätungsbestätigung anfordern. Geht es um Ersatzansprüche für verlorenes Gepäck, liegt die Beweislast immer beim Fahrgast. Hebe deshalb immer Rechnungen oder Kassenzettel auf! Denn die gelten als Nachweis, wie hoch der Wert der verlorenen Gegenstände war. Auch ein Foto des Kofferinhalts kann in solchen Fällen hilfreich sein.
Erste Anlaufstelle für Entschädigungsansprüche ist immer das jeweilige Verkehrsunternehmen. Gibt es da Probleme oder sogar keine Rückmeldung, solltest du dich an andere Instanzen wenden. In Deutschland ist dies etwa die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Diese nimmt Beschwerden und Anspruchsforderungen entgegen und vermittelt im Anschluss zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen. Dabei agiert sie in verschiedenen Branchen und ist somit die zentrale Anlaufstelle für Fernbus-, Bahn- und Flugreisende.