Fahrgastrechte: Rabatte für bestimmte Personengruppen

Gibt es gesetzlich vorgeschriebenen Rabatt und wenn ja, für wen?

Rabatte für bestimmte PersonengruppenGesetzlich vorgeschriebene Rabatte für bestimmte Personengruppen sind in einigen Ländern recht üblich, in Deutschland jedoch eher selten. In Brasilien reisen beispielsweise Kinder bis zu einem bestimmten Alter kostenlos; in Mexiko erhalten Lehrer während der Ferien vergünstigte Tickets. Allerdings greift in Deutschland der Nachteilsausgleich, der Vergünstigungen für behinderte Menschen vorsieht. Diese gelten teilweise auch auf Reisen.

Gesetzliche Rabatte auf Fernbus-ReisenGesetzliche Rabatte auf Fernbus-Reisen

Gesetzliche Rabatte auf Bahn-ReisenGesetzliche Rabatte auf Bahn-Reisen

Gesetzliche Rabatte auf FlugreisenGesetzliche Rabatte auf Flugreisen

Gesetzliche Rabatte auf Fernbus-Reisen

Gesetzliche Rabatte auf Fernbus-ReisenDie Fahrgastrechte im Fernbus sehen keine Rabatte für bestimmte Personengruppen vor. Nichtsdestotrotz gewähren einige Anbieter Kinder- oder Studentenrabatte. Verbreitet sind auch Vergünstigungen für Fahrgäste mit Behinderungen. Bei Eurolines Germany gibt es beispielsweise auf ausgewählten Strecken 50 Prozent Rabatt für behinderte Fahrgäste. Was hingegen gesetzlich verankert ist, ist die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson, solange diese im Behindertenausweis vermerkt ist.

Gesetzliche Rabatte auf Bahn-Reisen

Gesetzliche Rabatte auf Bahn-ReisenDie Bahn beruft sich auf den gesetzlich verankerten Nachteilsausgleich und gewährt behinderten und schwerkriegsgeschädigten Fahrgästen dementsprechend die kostenlose Beförderung im nationalen Nahverkehr. Zunächst galt zwar eine Höchstgrenze von 50 Kilometern, doch wurde diese zum 1. September 2011 aufgehoben, so dass behinderte Fahrgäste nun den gesamten Nahverkehr kostenfrei nutzen können. Dies betrifft alle DB Regio Nahverkehrszüge der Produktklasse C, sprich S-Bahnen, Regionalbahnen, Regional-Express und Interregio-Express.

Hinweis: Der Nachteilsausgleich ist im Sozialgesetzbuch verankert und bezieht sich nicht nur auf Reisen, sondern soll allgemein dann zum Einsatz kommen, wenn behinderte Menschen in ihrer Umwelt einen bestimmten Nachteil erleben oder ein Mehraufwand nötig ist, um etwas nutzen zu können.

Gesetzliche Rabatte auf Flugreisen

Gesetzliche Rabatte auf FlugreisenDas Montrealer Übereinkommen, das Haftungsfragen im internationalen Luftverkehr regelt, sieht keine Rabatte für bestimmte Personengruppen vor. Wie beim Fernbus ist es jedoch so, dass die einzelnen Fluggesellschaften auf freiwilliger Basis Vergünstigungen für bestimmte Fahrgäste gewähren. Neben Reisenden mit Behinderung kann sich dies beispielsweise auch auf Kleinkinder beziehen, vor allem wenn diese noch keinen eigenen Sitzplatz benötigen. In der Regel zahlen Kinder unter zwei Jahren etwa 10 bis 20 Prozent des Nettoflugpreises. Bei Billigfluggesellschaften wird häufig ein Pauschalbetrag fällig.